Unsicherheit bei Schlachthöfen: Nur noch vier Monate Zeit für Anschaffung und Nachrüstung elektrischer Betäubungsgeräte und -anlagen

Die tierärztlichen Verbände (Bundestierärztekammer BTK, der Bundesverband der beamteten Tierärzte BbT, der Bundesverband Praktizierender Tierärzte bpt, die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz TVT und die Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz BAG, fordern, dass das für Tierschutz zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte auf den Weg bringt. 

Zu diesem Thema folgende Pressemittelung hier

Zurück zur Übersicht
©  2024 Tierärztekammer Schleswig-Holstein