Der Tierärztekammer entwirft die Berufsordnung und ihr obliegt die Kontrolle ihrer Umsetzung.
Die Organisation der Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten obliegt der Tierärztekammer.
Die Tierärztekammer Schleswig-Holstein ist an die Tierärzteversorgung Niedersachsen angeschlossen.
Mit ihren entsprechenden Ausschüssen kümmert sich die Kammer um die Erlangung von Gebiets-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen, fachtierärztliche Belange und Fortbildungsveranstaltungen.
Die ehrenamtliche Tätigkeit unsere Mitglieder ermöglicht vielfältige Möglichkeiten, mit Kollegen aller Fachrichtungen in den Dialog zu gehen und sich auszutauschen. Nur so können zukunftsweisende Ideen für die gesamte Tierärzteschaft entwickelt werden.
Die Geschäftsstelle der Tierärztekammer in Heide ist das Verwaltungsorgan aller in Schleswig-Holstein gemeldeten Tierärzte und steht mit Rat und Tat zur Seite. Weiterhin wird hier die Ausbildung der Tiermedizinischen Fachangestellten geleitet, Events werden organisiert, die Hundetrainerzertifizierung wird gesteuert u.v.m.
Die Tierärztekammer unterstützt die Tierärztinnen und Tierärzte bei Bedarf bei der Organisation Ihres Notdienstes.
Sollte es einmal zu Problemen zwischen Tierärzten kommen, stellt die Tierärztekammer eine Schlichtungskommission.
Die Tierärztekammer arbeitet an der Entwicklung verschiedene Entwürfe für Gesetze und Verordnungen und Satzungen mit, die die Tierärzteschaft betreffen.
Die Sorge um das Wohl der Tiere ist Schwerpunkt der Tiermedizin.
Bei der Tierärztekammer können Sie Ihren Tierarztausweis beantragen
Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit der Tierärztekammer beschäftigt sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit mit den Themen der Öffentlichkeitswirksamkeit des tierärztlichen Berufsstandes.
Der Vorstand, die Ausschüsse und die Kammerversammlung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein unterstützen Sie als Tierärztinnen und Tierärzte
Die Organe der Tierärztekammer Schleswig-Holstein sind der Vorstand (z.Zt. bestehend aus Präsidentin, Vizepräsident und vier weiteren Vorstandsmitgliedern) und die Kammerversammlung (z.Zt. 51 Mitglieder). Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer, seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Kammerversammlung beschließt über alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung, alle Kammermitglieder sind berechtigt, an den Sitzungen der Kammerversammlung teilzunehmen. Die Kammerversammlung wählt gesetzliche und beratende Ausschüsse, welche die von der Kammerversammlung oder durch den Vorstand übertragene Aufgaben erledigen. Die Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich.