Meldewesen

Anmeldung bei der Tierärztekammer Schleswig-Holstein

 

Sehr geehrte Tierärztin, sehr geehrter Tierarzt,

die Tierärztekammer Schleswig-Holstein begrüßt Sie als Mitglied.

Bitte laden Sie die Anmeldeformulare „Tierärztekammer-Meldebogen“ und Meldebogen „Art der Tätigkeit“ herunter, füllen diese aus (Unterschrift bitte nicht vergessen) und senden Sie diese unverzüglich postalisch, per Email oder per Fax an die

Geschäftsstelle der Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
Tel.: 0481-5542
Fax: 0481-88335
Email: schleswig-holstein@tieraerztekammer.de

WICHTIG: Für die Kammerunterlagen wird eine beglaubigte Fotokopie Ihrer Approbationsurkunde benötigt.

Praxisbezogene Angaben werden im Deutschen Tierärzteblatt und auf der Homepage veröffentlicht, sofern Sie bei Abgabe des Meldebogens keinen Einspruch erheben.

Bitte melden Sie sich ebenfalls bei der Tierärzteversorgung Niedersachsen, Gutenberghof 7, 30159 Hannover, Tel.-Nr. (0511) 700-210 an.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass jede Tierärztin/jeder Tierarzt, der in Schleswig-Holstein seinen Beruf ausübt, sich bei der zuständigen Veterinärbehörde anmelden soll (§ 2 Abs. 5 Berufsordnung).

Um Sie mit den rechtlichen Grundlagen der für sie in Schleswig-Holstein geltenden Berufsordnung vertraut zu machen, finden Sie unten die Berufsordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein. Aus dieser Berufsordnung können sie alle für Sie wichtigen und für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erforderlichen Vorschriften entnehmen.
Weitere relevante Vorschriften finden sie im Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz). Im Heilberufekammergesetz finden sie darüber hinaus auch Hinweise auf weitere, neben der Berufsordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein für Sie maßgebliche Rechtsvorschriften. Gesondert hinzuweisen ist auf das Arzneimittelgesetz, dass Regelungen über die Tierärztliche Hausapotheke enthält.

Schließlich weisen wir darauf hin, dass Sie vor Betreiben eines Röntgengerätes eine Anmeldung beim zuständigen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Referat Strahlenschutz, Kiel, vornehmen müssen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

 

 

Meldebögen

Tierärztekammer-Meldebogen

Meldebogen "Art der Tätigkeit"

 

DSGVO

Datenschutzsteckbrief

Im Deutschen Tierärzteblatt: Einwilligung nach DSGVO

Auf der Homepage der Tierärztekammer: Fragebogen zur ergänzenden Datenermittlung

 

 

Gemeinschaftshilfe

 

Darstellung der Gemeinschaftshilfe

Beitrittserklärung Gemeinschaftshilfe

 

Tierarztausweis

Antrag Tierarztausweis

 

Beitragssatzung

Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung

 

Niederlassung

Tierärztliche Hausapotheke/ Röntgen

 

Gesetze/ Verordungen

Heilberufekammergesetz

Hauptsatzung

Berufsordnung

Weiterbildungsordnung

Arzneimittelgesetz

Notdienst

Word-Formular

Datenerfassungsbogen für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte

PDF-Formular

Datenerfassungsbogen für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte PDF

Informationen

Informationen zur Akademie für tierärztliche Fortbildung

Verwaltung von Meldeangelegenheiten

In diesem Datenschutz-Steckbrief geben wir Ihnen eine Kurzübersicht zu der Verwendung Ihrer Daten.
Wir verarbeiten Ihre Daten zu dem Zweck, Daten im Zusammenhang mit Meldeangelegenheiten im Sinne des § 8 Heilberufekammergesetzes sowie der Berufsordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein zu dokumentieren. Wir verarbeiten die auf den Meldebögen angegebenen Daten (Datenkategorien). Wir sind befugt, Ihre Daten gemäß § 9 Heilberufegesetzes weiterzugeben.
Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile o. Ä.  von Ihnen zu erstellen, d. h. es findet keinProfiling statt. Ihre Daten werden bei uns angelehnt an die Aktenordnung für die schleswig-holsteinische Landesverwaltung (AktenO) fünf Jahre lang nach Abschluss der Mitgliedschaft gespeichert und anschließend gelöscht (Wir müssen ggf., wie alle Behörden, möglicherweise Sachakten (ggf. auch mit Ihren personenbezogenen Daten) an das Landesarchiv weitergeben. Diese werden dem Landesarchiv nach Ende der Aufbewahrungsfrist angeboten (§ 6 Landesarchivgesetz). Das Landesarchiv entscheidet über eine eventuelle Archivierung der Akten.) Die rechtlichen Grundlagensind das Heilberufekammergesetz, die Hauptsatzung und die Berufsordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein.

Verantwortlicher gemäß DSGVO
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
E-Mail: schleswig-holstein@tieraerztekammer.de
Telefon: 0481-5542
Fax:       0481-88335

Datenschutzbeauftragte:
Birgit Pauls
E-Mail: datenschutz@tieraerztekammer.de
Telefon: 0177-6822926

 

Sie haben das Recht,

  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).

 

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen bzw. an die Datenschutzbeauftragte (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Schleswig-Holstein:

Landesbeauftragte für Datenschutz
Holstenstraße 98
24103 Kiel
www.datenschutzzentrum.de

 

Auf Anfrage händigen wir Ihnen gerne die vollständigen Informationen zur Datenerhebung für dieses Verfahren gemäß Artikel 13, 14 DSGVO aus.

 

 

 

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