wird noch bekannt gegeben
Anträge auf Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung sind schriftlich bis zum 14.03.2025 mit den entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Es muss ein Notendurchschnitt in den letzten drei Berufsschulzeugnissen von 2,0 erreicht sein und die Zwischenprüfungsnote darf keine Mängel aufweisen, d.h. nicht schlechter als „befriedigend“ sein.
Der Ausbilder muss bescheinigen, dass eine erfolgreiche Prüfungsteilnahme möglich erscheint.
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